Mitarbeiter
249
Branche
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung

Landratsamt Regensburg als Arbeitgeber

Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg

 

 

 

Um 1180, als das Haus Wittelsbach in Bayern zur Regierung kam, war Bayern noch kein geschlossenes Landgebiet, sondern gliederte sich in so genannte Herzogsbezirke und in geistliche und weltliche Herrschaftsbezirke. Im Bereich des heutigen Landkreises kam damals, nach dem Aussterben der Burggrafen von Regensburg (1185) und der Landgrafen von Stefling (1196), dem Herzog die Herzogsburg in Regensburg mit der Gerichtsbarkeit zu.

Die Stadt Regensburg unterstand als freie Reichsstadt dem Kaiser und das Hochstift Regensburg dem Bischof, das hinterlassene Landgebiet der Grafen von Stefling füllte den übrigen Teil unseres Landkreises aus. Im Westen ragte ein Teil der Besitzungen der Burggrafen von Riedenburg in unser Gebiet.

Mit dem Aussterben der Landgrafen von Stefling war das alte Geschlecht der Burggrafen von Regensburg erloschen. Unbestritten fielen deren Eigengüter an den bayerischen Herzog, Ludwig I., den Kelheimer (1183-1231), der seinem am 11. Juli 1183 zu Pfuhlendorf verstorbenen und im Kloster Scheyern beigesetzten Vater Otto I., erst 8 ½ Jahre alt, als Herzog von Bayern folgte. Er übernahm 1192 (nach Volljährigkeit) die Regierung.

Bald errichtete der Herzog zur besseren Verwaltung des Gebietes ebenso viele Ämter als es Schlösser enthielt. So kamen Amtssitze nach Riedenburg, Abbach, Mintraching (von hier bald nach Haidau), Pettendorf, Regenstauf und Stefling (bzw. Nittenau). Kelheim, in welchem Herzog Ludwig regierte, erhielt zwar ein Pflegegericht und ein Richteramt für die Stadt Kelheim, doch der Bezirk des Pflege- und Richteramtes Kelheim-Land wurde erst im 15. Jahrhundert errichtet.

Das kleine Amt Mintraching umfasste außer Mintraching nur kleine Gefälle aus Minkofen, Pfatter, Waltenhofen (bei Mariaort) und Grafenried (bei Mariaort). Weiter besaß es einen Garten, einen Hof und einige Hofstätten zu Regensburg und das Vogteirecht jenseits der Donaubrücke (links der Donau).

Unter dem Amte Abbach erschienen damals folgende Orte aus unserem Gebiet: Riekofen, Langenerling, Wolkering, Hartham, Aukofen, Mangolding, Mötzing, Thalmassing, Weillohe, Dengling, Haimbuch, Rogging, Köfering, Traubling, Prüll, Poign, Matting und Graßlfing. Dem Amte Abbach standen auch die aus dem Erbe des Burggrafen von Regensburg herrührenden Vogteirechte über 50 Huben des Klosters Prüll zu Thalmassing, Weillohe, Poign, Irling, Dengling, Haimbuch u.a. zu.

Bei der ersten Länderteilung 1255 erfolgte auch eine Umorganisation der bestehenden Ämter, Waltenhofen, Grafenried, Gräfenberg (untergegangenes Fischerdorf zwischen Mariaort und Etterzhausen), Ort mit Überfuhr und Kneiting kamen an das Amt Riedenburg. Auch die Burg Viehhausen wurde als zum Amt Riedenburg gehörig genannt.

Wenn auch Sinzing damals noch nicht erwähnt wurde, dürfte seine Zugehörigkeit zum Amt Riedenburg außer Zweifel stehen. Das Amt Haidau und das Amt Abbach führen Sinzing 1313 als zum Amt Abbach zugehörig auf.

Um 1329 werden diese Ämter als Landgerichte bezeichnet. Bei Errichtung des Landgerichtes Kelheim ging die in unserem Gebiet liegenden Orte des Amtes Riedenburg auf Kelheim über. 1440 werden bereits Landrichter in Kelheim genannt.

Bei der Errichtung des neuen Herzogtums Pfalz-Neuburg wurde der nordwestliche Teil unseres Landkreises zu Pfalz-Neuburg geschlagen und vom Landgericht Laaber aus verwaltet.

1705-1714 unterstanden die Landgerichte der kaiserlichen österreichischen Besatzung, ebenso 1743-1745.
1789 bestanden für unser Kreisgebiet folgende in Betracht kommende Pflegegerichte: Abbach, Kelheim, Laaber, Stadtamhof, Donaustauf (bischöflich), Wörth a.d. Donau (bischöflich), Haidau-Pfatter (Verlegung des Pflegegerichtes nach Zerstörung des Schlosses nach Pfatter) und Sünching (Herrschaftsgericht).

Um 1790 erhielten die Pflegegerichte bei gleicher Organisation die Bezeichnung Landgerichte. 1804 erfolgte die Umorganisierung der Ämter ohne Rücksicht auf geschichtliche Zusammenhänge. Aus den Landgerichten (älterer Ordnung) Abbach und Kelheim wurde das Landgericht (neuerer Ordnung) Kelheim errichtet. Aus dem Landgericht ä.O. Hemau und dem Pflegegericht ä.O. Laaber entstand das Landgericht n.O. Hemau. In das neu errichtete Landgericht Stadtamhof wurde das Landgericht ä.O Haidau-Pfatter eingegliedert. Über das bestehen gebliebene Herrschaftsgebiet Sünching erhielt das Landgericht Stadtamhof die Verwaltungsaufsicht.

1806 erhielten sämtliche Landgerichte die Bezeichnung Königliches Landgericht. Nach Auflösung des Fürstentums Regensburg (1810) wurde 1811 das Amt Barbing vom königl. bayer. Landgericht Stadtamhof eingegliedert. 1862 erfolgte die Trennung des Gerichtswesens von den Landgerichten. 1848 wurde die Gerichts- und Polizeibehörde Sünching (entstanden aus dem Herrschaftsgebiet Sünching) aufgelöst und ihr Gebiet dem Landgericht Stadtamhof einverleibt.

1853 kam Friesheim vom Landgericht Wörth nach Stadtamhof. 1857 kamen die Gemeinden Kareth, Kneiting, Oppersdorf, Reinhausen, Sallern, Schwabelweis, Tegernheim, Weichs und Winzer aus dem Landgericht Regenstauf in das Landgericht Stadtamhof, Weillohe aus dem Landgericht Kelheim in das aus Teilen des übergroßen Landgerichtes Stadtamhof 1857 neugebildeten Landgerichtes Regensburg, die Gemeinden Eilsbrunn, Kleinprüfening, Sinzing, Pentling, Großberg, Hohengebraching, Matting, Graßlfing, Poign, Ziegetsdorf und Graf gleichzeitig in das Landgericht Stadtamhof (früher Landgericht Kelheim). Aus dem Landgericht Kelheim in das Landgericht Hemau kamen die Gemeinden Eichhofen und Haugenried ebenfalls 1857. Im Jahre 1862 erhielten die Landgerichte die Bezeichnung königliche Bezirksämter. Die Vorläufer des staatlichen Landratsamtes Regensburg waren die Bezirksämter Regensburg und Stadtamhof mit je einem königlich-bayerischen Bezirksamtmann an der Spitze. Sie waren durch eine allerhöchste Verordnung 1862 ins Leben gerufen worden.

Bereits das "Gesetz, die Distriktsräte betreffend" (1852) schuf in jedem Landgerichtsbezirk die neuen Distriktsgemeinden als eigentliche Vorläufer der heutigen Landkreise im Sinn einer Selbstverwaltungseinrichtung. In unserem Raum waren dies Hemau, Stadtamhof, Regensburg, Wörth und Regenstauf. 1880 kamen Viehhausen und Thumhausen vom Bezirksamt Kelheim in das Bezirksamt Stadtamhof. Nach Auflösung des Bezirksamtes Hemau (1880) wurden die Gemeinden Eichhofen, Haugenried, Etterzhausen, Nittendorf und Schönhofen dem Bezirksamt Stadtamhof zugeteilt.

Im Jahre 1924 wurden der Stadt Regensburg die Orte Reinhausen, Sallern, Weichs, Stadtamhof, Steinweg, Winzer, Keilberg und Schwabelweis eingegliedert. 1929 wurden die beiden Bezirksämter Stadtamhof und Regensburg zu dem großen Bezirksamt (ab 1939 Landkreis) Regensburg vereinigt.

1938 wurden aus dem Gebiet des Bezirksamtes Regensburg die Gemeinden Großprüfening, Dechbetten und Ziegetsdorf in Regensburg eingemeindet, die im Jahre 1940 den Rang einer Großstadt mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 erreichte.
Mit der umfangreichen Gebietsreform des Jahres 1972 wuchs der Landkreis Regensburg in seiner Fläche von 1093,43 qkm auf nunmehr 1393,92 qkm an. Aus den damaligen Landkreisen Parsberg, Burglengenfeld, Rottenburg a. d. Laaber, Mallersdorf und Kelheim war ein Zuwachs von knapp 30 000 Einwohnern zu verzeichnen. Die größeren Orte, die dem neuen Landkreis Regensburg aus den genannten Altlandkreisen zugeordnet wurden, sind der Markt Beratzhausen, die Stadt Hemau und die Märkte, Kallmünz, Laaber und Schierling.

 

 

 

Jobs 0

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job von Landratsamt Regensburg eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung

Kontakt

Firmensitz

Weitere Kontakte

  • Herr Franz Ebner
Hit Counter