Ergotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Wir behandeln Kinder, Jugendliche und Erwachsene die in ihrer Entwicklung verzögert, oder deren Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Behinderung betroffen ist.
Ob eine ergotherapeutische Behandlung erforderlich ist, muss der behandelnde Arzt / Kinderarzt entscheiden. Er kann bei Notwendigkeit Ihnen oder Ihrem Kind nach einer ausführlichen Untersuchung eine Verordnung für eine ergotherapeutische Behandlung ausstellen.
Zu Beginn der Therapie wird anhand einer eingehenden Befunderhebung und eines ausführlichen Anamnese-Gespräches mit Ihnen/ mit den Eltern ein individueller Therapieplan erstellt und entsprechende Behandlungsmethoden und Medien gewählt, damit Sie/Ihr Kind größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag wieder/erlangen kann.
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